2. August 2021

Umsetzung der Teststrategie des Landes MV am FFG

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

wie Sie wahrscheinlich aus den Medien bereits wissen, dürfen auch im neuen Schuljahr vorerst nur Personen am Präsenzunterricht teilnehmen, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden (vgl. SchulCoronaVO M-V).

Nach Änderungen in der Schul-Corona-Verordnung möchten wir an unserer Schule zum Start des neuen Schuljahres das Vorgehen hierzu vereinheitlichen, um wertvolle Unterrichtszeit zurückzugewinnen!

Da laut aktueller Verordnung (Gültigkeit seit 29.7.21) auch Selbsterklärungen über einen negativen häuslichen Selbsttest grundsätzlich anerkannt werden, wollen wir keine Selbsttests mehr im Unterricht durchführen. An den laut Hygieneplan festgelegten Testtagen (Dienstag und Donnerstag) bringen alle Schülerinnen und Schüler bitte stattdessen morgens eine Bescheinigung bzw. Selbsterklärung über ein tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden zurückliegendes) negatives Testergebnis mit und geben dieses bei ihrer Lehrkraft ab. Die Teststunden und verkürzten Stundenzeiten entfallen dadurch und können wieder für den Fachunterricht genutzt werden!

Es werden laut Verordnung folgende Bescheinigungen hierfür akzeptiert:

 

  • Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde;
  • Eine Selbsterklärung über einen negativen Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2, der Zuhause durchgeführt wurde.

 

Die Schule händigt deshalb ab sofort allen Schülerinnen und Schülern immer dienstags und donnerstags für den jeweils kommenden Testtag ihren Selbsttest und ein Formular zur Selbsterklärung aus. Die Verwendungshinweise werden der Umwelt zuliebe nur bei der ersten Ausgabe ausgeteilt (bitte aufbewahren!). Ab dem 05.08.2021 sollen also auch die Schülerinnen und Schüler, die sich bisher in der Schule getestet haben, die bereitgestellten Selbsttests Zuhause durchführen und der Schule das negative Testergebnis per Selbsterklärung nachweisen. Die Testung kann beispielsweise Montag- und Mittwochabend in aller Ruhe vorgenommen und die Selbsterklärung dann gleich in die Schultasche gelegt werden.

Ich denke, dass diese Umstellung im Sinne aller Beteiligten ist, denn inzwischen wissen wir ja alle nur allzu gut, wie wertvoll jede Minute Präsenzunterricht in dieser Pandemie ist. Ich hoffe deshalb wirklich sehr auf Ihre und Eure Unterstützung und bin mir sicher, dass wir uns alle schnell an das neue Vorgehen gewöhnen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

F. Hagen

(Schulleiterin)

 

Anmerkung: Personen mit vollständigem Impfschutz sind laut Verordnung von der Testpflicht befreit.

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